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Jens Brandenburg
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Frage von André D. •

Frage an Jens Brandenburg von André D. bezüglich Gesundheit

Wieso wird in dem »Gesetz zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung der Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen ›Geschlechtsidentität‹« Homosexualität mit Gender Dysphoria vermischt? Bei Homosexualität ist der affirmative Ansatz zu begrüssen. Was denken Sie, wird passieren, wenn Personen mit Depressionen und Gender Dysphoria als einzige Option die irreversible medizinsche Veränderung nahegelegt wird? Wollen Sie solche Gesetze dann auch auf Mädchen mit Anorexia vorschreiben? Ärztinnen und Ärzte sind per Gesetz und durch den hippokratischen Eid verpflichtet Menschen zu helfen. Wie kann dies noch geleistet werden, wenn sie gleichzeitg mit diesem Gesetz verpflichtet werden, einen einen gesunden Körper eines Menschen mit Depressionen irreversibel zu verändern und diesen Menschen zu einer chronisch kranken Person zu machen (Stichwort Hormontherapie)?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Deshayes,

Das Gesetz stellt die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung des Menschen in den Vordergrund. Transsexualität ist keine Krankheit. Die geschlechtliche Identität eines Menschen kann man nicht „heilen“. Das Gesetz untersagt also an einem Menschen durchgeführte Maßnahmen, die darauf abzielen, seine geschlechtliche Identität zu ändern oder zu unterdrücken. Das unterstützen wir Freie Demokraten ausdrücklich.

Ein Zwang zu körperlichen Operationen ist damit nicht verbunden. Manche transgeschlechtliche Menschen entscheiden sich für physisch-operative Operationen, andere lehnen das ab. Diese Entscheidung obliegt der Selbstbestimmung des einzelnen Menschen und das ist gut so. Über die medizinischen Chancen und Risiken solcher Eingriffe informieren Ärztinnen und Ärzte. Daran ändert das Gesetz nichts. Es stellt allerdings die schon berufsrechtlich inakzeptablen Versuche unter Strafe, die geschlechtliche Identität der Patient/innen zu unterdrücken. Das ist gut so.

Beste Grüße

Jens Brandenburg

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