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Christian Lindner
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Frage von André D. •

Frage an Christian Lindner von André D. bezüglich Gesundheit

Wieso wird in dem »Gesetz zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung der Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen ›Geschlechtsidentität‹« Homosexualität mit Gender Dysphoria vermischt? Bei Homosexualität ist der affirmative Ansatz zu begrüssen. Was denken Sie, wird passieren, wenn Personen mit Depressionen und Gender Dysphoria als einzige Option die irreversible medizinsche Veränderung nahegelegt wird? Wollen Sie solche Gesetze dann auch auf Mädchen mit Anorexia vorschreiben? Ärztinnen und Ärzte sind per Gesetz und durch den hippokratischen Eid verpflichtet Menschen zu helfen. Wie kann dies noch geleistet werden, wenn sie gleichzeitg mit diesem Gesetz verpflichtet werden, einen einen gesunden Körper eines Menschen mit Depressionen irreversibel zu verändern und diesen Menschen zu einer chronisch kranken Person zu machen (Stichwort Hormontherapie)?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings erschließt sich mir nicht ganz, wie der Gesetzesentwurf zum Schutz vor Konversionsbehandlungen zu dem von Ihnen beschriebenen Szenario führen sollte.

In aktueller Fassung des Gesetzesentwurfs wird dargelegt, dass es um ein Verbot von nicht wissenschaftlich anerkannten Maßnahmen geht, die auf eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität abzielen.

Seelsorgerische oder psychotherapeutische Gespräche, in denen es um einen offenen Austausch geht oder die dazu dienen, die eigene empfundene Geschlechtsidentität zum Ausdruck zu bringen, beispielsweise im Falle transidenter Menschen, sind nicht vom Gesetzentwurf betroffen (wie im Übrigen auch berufsrechtliche Regelungen von Ärzten oder Psychotherapeuten nicht).

Der Gesetzentwurf bringt also keine zusätzlichen Verpflichtungen für Ärzte mit sich, sondern schränkt pseudowissenschaftliche und außerhalb der Grenzen des regulären Gesundheitswesens praktizierte Verfahren ein, deren Durchführung von berufsrechtlichen Vorgaben der Ärzteschaft oder Psychotherapeuten für den jeweiligen Berufsstand ohnehin umfänglicher ausgeschlossen sind, als der Gesetzentwurf es als Mindestmaß festlegt.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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