
(...) Digitale Bundestagswahlen sind aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - insbesondere zum Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl - nicht möglich. (...)
(...) Digitale Bundestagswahlen sind aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - insbesondere zum Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl - nicht möglich. (...)
(...) Skeptisch bin ich in Bezug auf digitales Wählen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 2 BvC 3/07 vom 03. März 2009 zu Recht sehr enge Grenzen gesetzt. (...)
(...) Schon jetzt setzen wir uns dafür ein, an Schulen und anderen Einrichtungen für das Thema Mobbing zu sensibilisieren und fordern auch die besondere Schulung von Lehrern im Hinblick auf diese Problematik. (...)
(...) Die Schwierigkeit liegt darin, Mobbing von anderen, allgemein üblichen und rechtlich erlaubten und deshalb hinzunehmenden Verhaltensweisen und Konfliktsituationen abzugrenzen. (...)
DIE LINKE strebt eine Legaldefinition des Begriffs Mobbing an, wodurch es möglich wird, juristisch gegen diese Form der Ausgrenzung vorzugehen.