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Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von Thomas Heilmann
CDU
• 03.03.2021

Das Dritte Gesetz zum Bevölkerungsschutz ändert daran nur insoweit etwas, als ab sofort strengere Voraussetzungen insbesondere für alle Landesregierungen gelten, bevor sie Grundrechtseinschränkungen vornehmen dürfen. Die Rolle des Parlaments wird dabei gestärkt.

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