Frage an Anja Weisgerber von Peter M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Weisgerber !
Ich halte die bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes für völlig ausreichend. Ich glaube, dass sich ein Virus nicht durch weitere Einschränkung des GG in seiner Ausbreitung verhindern läßt. Dies ist alleine eine Frage der Akzeptanz von Maßnahmen in der Bevölkerung. Werden Sie mit NEIN stimmen ?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Maierhöfer,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Anregungen zum Infektionsschutzgesetz. Ich habe dem besagten Gesetz zugestimmt und hier erläutere ich Ihnen gerne meine Begründungen:
Hier meine wichtigsten Aussagen zum Infektionsschutzgesetz:
- Mit § 28 a Infektionsschutzgesetz weiten wir den Handlungsspielraum der Bundesregierung und der Bundesländer gerade nicht aus, sondern wir engen ihn ein.
- Nur wenn wir, im Deutschen Bundestag eine epidemische Lage feststellen, und solange diese Feststellung andauert, kann die Exekutive bestimmte jetzt enumerativ im Gesetz aufgeführte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mittels Rechtsverordnung anordnen.
- Wann die epidemische Lage beschlossen werden kann, wird im Gesetz ganz klar definiert.
- Sobald wir, die Abgeordneten, die epidemische Lage beenden, sind diese Maßnahmen hinfällig.
- Die Maßnahmen bleiben auch in vollem Umfang überprüfbar.
- Wir schränken auch nicht einseitig Grundrechte ein, sondern wir setzen mit § 28 a einen Rechtsrahmen für den Ausgleich dieser Grundrechte.
- Denn es gibt doch nicht nur die Grundrechte derjenigen, die von den Einschränkungen und Maßnahmen betroffen sind, die die Ausbreitung des Virus verhindern wollen. Wir alle sind doch auch dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit all jener verpflichtet, die durch die Pandemie gefährdet sind. Das ist doch die Wahrheit!
Bitte überzeugen Sie sich selbst:
Der Gesetzestext ist öffentlich zugänglich unter
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf. Wie im parlamentarischen Verfahren üblich finden Sie Änderungen, die noch in das Gesetz eingehen, in der sogenannten Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses, hier des Gesundheitsausschusses. Diese Beschlussempfehlung finden Sie unter
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/243/1924334.pdf.
Hier finden Sie noch einige Klarstellungen zum 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zusammengefasst:
https://www.anja-weisgerber.de/fileadmin/pdf/2020/2020-11-18_Fakten_InfektionsschutzG.PDF
Bitte setzen Sie sich mit diesen Dokumenten auseinander, und Sie werden feststellen, dass das, was an Informationen über dieses Gesetz verbreitet wird, nicht den Tatsachen entspricht.
Ich möchte noch einmal klarstellen, dass Sie sich keinesfalls Sorgen um die Abschaffung von Grundrechten machen müssen. Als CSU im Bundestag werden wir immer für die Grundrechte einstehen. Die aktuell geltenden Maßnahmen, wie beispielsweise die Pflicht zum Tragen von Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie die weiteren einschränkenden Maßnahmen, mögen für den einzelnen vielleicht lästig sein, aber es hilft bei der Eindämmung der Pandemie und verhindert weitere Krankheits- und Todesfälle.
Gern können Sie sich auch mein aktuelles Video zum Thema auf meinem Youtube-Kanal: www.youtube.com/user/anjaweisgerber anschauen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit die Sorgen nehmen konnte und wünsche Ihnen alles Gute, insbesondere Gesundheit!
Herzliche Grüße,
Anja Weisgerber