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Andreas Lenz
CSU
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Frage von Peter M. •

Frage an Andreas Lenz von Peter M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lenz !
Ein Virus läßt sich nicht durch weitere Gesetze und Bestimmungen dezimieren. Dafür ist die Akzeptanz von erforderlichen Maßnahmen in der Bevölkerung erforderlich. Es macht daher keinen Sinn, weitere Bestimmungen in das Infektionsschutzgesetz aufzunehmen. Das verstärkt nur den Eindruck, man wolle Corona als Mittel benutzen, die Grundrechte eizuschränken. Was meinen Sie dazu ?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Maierhöfer,

vielen Dank, dass Sie mir schreiben!

Ihre Anfrage zeigt mir, dass Sie sich einbringen und für die Gesetzgebung im Land interessieren, das ist sehr wichtig! Sie zeigt mir auch, dass die Demokratie in unserem Land funktioniert, sie den Menschen lieb und teuer ist und, dass sie Ihnen und vielen anderen sehr viel Wert ist.

Auch mir ist die freiheitlich demokratische Grundordnung sehr viel Wert. Sie ist der Grund warum ich mich überhaupt politisch engagiere und einsetze. Schon allein deshalb werde ich sie nicht aufs Spiel setzen. Das bitte ich Sie mir zu glauben. Ich habe doch kein Interesse daran den Bundestag und damit mich selbst zu „entmächtigen“.

Jetzt kann ich mir gut vorstellen, dass man sich denkt: „Stimmt das noch alles, was die da machen. Geht das nicht langsam zu weit, bringt das überhaupt was?“
Ich finde es gut und wichtig, die Dinge kritisch zu hinterfragen, gerade Vorlagen, die von der Regierung kommen. Das mache ich auch - die Aufgabe des Parlamentes muss es immer auch sein die Regierung zu kontrollieren.

In den letzten Tagen haben mich auch Schreiben erreicht, die den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 vergleichen. Ich möchte klar feststellen - das entbehrt jeglicher Grundlage, die Nazi-Barbarei ist nicht mit der heutigen Zeit vergleichbar. Das ist so grundverkehrt, dass ich es nicht stehenlassen kann. Wir sind eine starke Demokratie mit starken Institutionen und Gerichten. Darauf bin ich stolz, das werden wir nicht ändern!

Situation Corona:

Die Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie gestaltet sich in ganz Europa und weltweit schwierig. Zieht man hier einen Vergleich, so ist Deutschland bisher mit am besten durch die Krise gekommen.
Entscheidend ist immer die Zahl der freien Kapazitäten von Intensivbetten. Hier wäre es fatal darauf zu warten, dass diese bspw. zu 50 Prozent belegt sind, da der Anstieg der Infektionszahlen immer mit einer zeitlichen Verzögerung auftritt. Folglich ist Reaktionsgeschwindigkeit enorm wichtig.
Aus dieser Grundlage heraus werden die Maßnahmen entwickelt, die Beschränkungen bei den persönlichen Kontakten mit sich bringen.

Hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen kann und muss man diskutieren. Auch ich bin nicht mit jeder Maßnahme einverstanden.

Was man nicht sieht ist, was wäre, wenn man die entsprechenden Maßnahmen nicht umgesetzt hätte, wenn die Zahlen folglich weiter sprunghaft gestiegen wären, das ist immer ein entsprechend ‚schwarzer Fleck‘. Letztlich muss immer berücksichtigt werden, inwieweit die Maßnahmen zum gewünschten Effekt – weniger Infektionen – führen. Dabei gilt es andere Ziele wie bspw. die Aufrechterhaltung eines geregelten Schulbetriebes abzuwägen.

Der öffentliche Diskurs findet intensiv statt. Auch das ist ein Zeichen einer offenen Gesellschaft und einer demokratischen Grundordnung.
Häufig wird Schweden als positives Beispiel genannt. Hier bitte ich zu berücksichtigen, dass in Schweden die Sterberate (die Zahl der Toten anteilig an der Bevölkerung) ca. 5 Mal so hoch ist wie in Deutschland.

Man kann auch trefflich über die Frage streiten, ob die Toten „mit“ oder „an“ Corona versterben, aber dass die Situation eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem ist, ist zumindest für mich außer Zweifel.

Schaut man auf Österreich, dann sieht man, dass Kanzler Sebastian Kurz noch wesentlich einschneidendere Maßnahmen umsetzt. Im europäischen Vergleich sind die Maßnahmen in Deutschland mit die ‚moderatesten‘. Trotzdem ist klar, dass die Maßnahmen keinen Dauerzustand darstellen können.

Was wird gemacht:

Öffentliche Beteiligung und parlamentarische Verfahren:
Das Gesetz wurde intensiv beraten. Die Öffentlichkeitsbeteiligung war gegeben. Wie bei jedem Gesetz gibt es Befürworter und kritische Stimmen. Diese wurden entsprechend – intensiv beraten. Im so genannten parlamentarischen Verfahren gab es zudem noch zahlreiche Änderungen durch das Parlament, beispielsweise bei den entsprechenden Befristungen: So enden sämtliche Maßnahmen auf Grundlage der epidemischen Lage automatisch am 31. März 2021, oder wenn der Deutsche Bundestag die epidemische Lage davor für beendet erklärt.

Epidemische Lage wird durch Parlament festgestellt:
Der Bundestag stellt die epidemische Lage fest – der Bundestag macht dies in einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen diese Woche. Genau das Fehlen einer solchen vorgenommenen parlamentarische Befassung war häufig ein Kritikpunkt. Die epidemische Lage wird befristet festgestellt – spätestens am 31.03.2021 wird der Bundestag erneut über diesen Punkt befinden. Ausgangspunkt ist der Inzidenzwert von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohnern. Ich weiß, dass man auch über diesen Wert streiten kann. Er hat sich allerdings im Kontext des Verfahrens im Umgang der Gesundheitsämter mit der Pandemie als praktikabel erwiesen. Alle Maßnahmen gelten nur solange die epidemische Lage festgestellt wird.

Verordnungen der Länder werden begründet:
Das Parlament schafft mit dem vorliegenden Gesetz die Grundlage dazu, dass die Länder Verordnungen erlassen können, die die Kontakte letztlich einschränken. Genau das hatte bspw. das Bayerische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. Oktober 2020 gefordert. Außerdem sind nur Maßnahmen in einem bestimmten Rahmen möglich. Die Landesregierungen müssen die Maßnahmen dem Bundestag gegenüber begründen. Darüber hinaus müssen auch deren Verordnungen zeitlich befristet sein.

Grundrechte werden nicht abgeschafft:
Es ist richtig, dass Grundrechte vorübergehend eingeschränkt werden, jedoch immer in einem Abwägungsprozess. Die Frage der Verhältnismäßigkeit gilt es immer zu stellen und zu berücksichtigen.
Grundrechte werden allerdings nicht wie häufig behauptet abgeschafft. Das Grundgesetz gilt natürlich in voller Gänze weiter. Die Grundrechte des Grundgesetzes können gar nicht abgeschafft werden. Das Grundgesetz sieht allerdings explizit vor, dass die Grundrechte in besonderen Situationen eingeschränkt werden können.

Privatsphäre in Wohnungen bleibt geschützt:
Kritisch wird auch die Präzisierung des Paragrafen 28 a diskutiert. Hier gilt es festzustellen, dass zwar die Einschränkungen auch im privaten Umfeld gelten, dass aber dadurch nicht die Unverletzlichkeit der Wohnung angetastet wird. Auch zukünftig können Wohnungen nicht anlasslos kontrolliert werden!

Keine Impfpflicht / kein Immunitätsnachweis:
Der Gesetzentwurf enthält keine Regelungen zu einer Impfpflicht oder einem Immunitätsnachweis. Dies wurde bereits im Sommer im Deutschen Bundestag diskutiert und abgelehnt.
Es liegt inzwischen auch eine Stellungnahme des Ethikrates vor, der erstmals neben gemeinsamen Empfehlungen sowohl eine Pro- als auch Contra-Position für einen Immunitätsnachweis empfiehlt. Damit ist für mich klar, dass aufgrund der derzeit vorliegenden, nicht eindeutigen Erkenntnisse kein Immunitätsnachweis eingeführt werden darf.
https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-immunitaetsbescheinigungen.pdf

Gesamte Wertung:

Die Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie verlangt immer eine Abwägung zwischen der Freiheit des Einzelnen und möglicher (gesundheitlicher) Gefährdung anderer. Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo andere in ihrer Gesundheit eingeschränkt werden, könnte man auch sagen.

Ich weiß, dass das Vertrauen in die staatlichen Institutionen bei vielen Menschen beschädigt ist. Die Maßnahmen müssen besser erklärt und kommuniziert werden. Jeder wird nie mit allen Vorschlägen und Maßnahmen einverstanden sein, auch das ist Teil der Realität in einer demokratischen Gesellschaft. Man kann über vieles diskutieren – Gott sei Dank. Die Demokratie wird nicht ‚ausgehebelt‘ oder ‚abgeschafft‘. Hier wird teilweise bewusst falsch informiert – hier werden Unwahrheiten verbreitet und zusätzlich Angst geschürt.

Auch ich glaube, dass wir bzgl. der zukünftigen Entwicklung unterschiedliche Szenarien brauchen, dass wir Strategien benötigen, um auch mit Corona geordnet leben zu können.
Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam durch diese Krise kommen werden. Schreiben Sie mir gerne hinsichtlich der weiteren Entwicklung. Ich werde mir ebenso erlauben Sie über den Prozess weiter zu informieren. Ich bin mir sicher, dass wir diese Krise überwinden werden und auch unsere Demokratie, die uns allen lieb und teuer ist, gefestigt daraus hervorgehen wird.

Überdies finden Sie unter folgendem Link:

https://www.andreas-lenz.info/aktuell/newsletter-aktuell/haeufigste-fragen.html

eine Übersicht zu den häufigsten Fragen, die rund um das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kursieren.

Freundliche Grüße

Andreas Lenz

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