Frage an Andrea Lindholz von Peter M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Lindholz !
Ich halte die bestenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für völlig ausreichend. Es wird im Umgang mit Corona nicht zur Verhinderung weiterer Infektionen beitragen, wenn nun zusätzliche Rechte, die das GG gewährt, eingeschränkt werden.
Wie werden Sie dazu abstimmen ?
Sehr geehrter Herr Maierhöfer,
Ihre Befürchtungen hinsichtlich des vorliegenden Gesetzentwurfes, dass "nun zusätzliche Rechte, die das GG gewährt, eingeschränkt werden" halte ich für unbegründet. Den Gesetzentwurf können Sie hier nachlesen:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf
Es geht vielmehr darum, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Form nicht auf eine lange andauernde Lage ausgerichtet ist. Diverse Gerichtsurteile in den letzten Wochen und Monaten haben gezeigt, dass die aktuelle Rechtsgrundlage für die Infektionsschutzmaßnahmen von Bund und Ländern eben nicht so eindeutig, wie sie sein sollte. V.a. aufgrund der sich über einen längeren Zeitraum hinziehenden pandemischen Lage wurden nun zahlreiche rechtliche Fragen aufgeworfen. Es geht dabei gerade auch um den nachhaltigen Schutz der von Ihnen erwähnten unabdingbaren Grundrechte, die mit der ebenfalls unabdingbaren Gewährleistung eines rechtssicheren Infektionsschutzes in Einklang gebracht werden müssen. Dabei kommt der Wahrung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit etwaiger Einschränkungen entscheidende Bedeutung zu. Zudem müssen Infektionsschutzmaßnahme natürlich ausreichend begründet und legitimiert sein.
Vor diesem Hintergrund prüfen wir im Bundestag den Entwurf der Bundesregierung genau, werden uns von externen Sachverständigen beraten lassen und eigene Änderungen einbringen und ggf. beschließen. Ich selbst werde nur einem Gesetzentwurf zustimmen, der in meinen Augen die o.g. Aspekte in einen verfassungskonformen Ausgleich bringt. Ich bin aber zuversichtlich, dass uns das gelingen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB