![Volker Beck Portrait von Volker Beck](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/volker_beck_25.jpg?itok=rFKbmmk3)
(...) Hier finden Sie das Schreiben von Volker Beck http://www.volkerbeck.de/wp-content/uploads/2016/09/20160929_Interkulturelle-Woche-Bad-S%C3%A4ckingen.pdf. Zudem sei der Hinweis gestattet: Baden-Württemberg wird nicht von Grün-Rot regiert. (...)
(...) Hier finden Sie das Schreiben von Volker Beck http://www.volkerbeck.de/wp-content/uploads/2016/09/20160929_Interkulturelle-Woche-Bad-S%C3%A4ckingen.pdf. Zudem sei der Hinweis gestattet: Baden-Württemberg wird nicht von Grün-Rot regiert. (...)
(...) Deshalb in aller Kürze: Ich teile die Einschätzung, dass Naturerfahrungen sehr wichtig für Kinder und Erwachsene sind. Gerade damit auch zukünftige Generationen diese noch machen können, setzen wir Grüne uns für Natur- und Umweltschutz ein. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.10.2016. In der Tat hat der BFH mit seinem Urteil vom 01.06.2016 (X R 17/15) entschieden, dass Erstattungen, die eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten zahlt, nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge mindern. (...)
(...) ein Nichtanwendungserlass zu dem von Ihnen angesprochenem Urteil vom 1. Juni 2016 - X R 17/15 - ist nicht beabsichtigt. (...)
(...) Fortan gilt: Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens (nach § 65a SGB V) Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten und damit von den Versicherten vorab privat finanziert worden sind, handelt es sich bei dieser Kostenerstattung um eine Leistung der Krankenkasse und nicht um eine Beitragsrückerstattung. Die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge sind daher nicht um den Betrag der Kostenerstattung zu mindern. (...)
(...) Dabei ging es um Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen. Viele Krankenkassen belohnen ihre Mitglieder mit einer Bonuszahlung, wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten oder bestimmte kostenfreie Gesundheitsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Das Finanzamt sah in diesem Zuschuss der Krankenkassen eine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen und minderte entsprechend die abziehbaren Sonderausgaben. (...)