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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Andreas G. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Andreas G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
 
bekanntlich hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 01.06.2016 Az. X R 17/15 entschieden, dass eine Prämienzahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht mindert. Einkommensteuerbescheide sind in diesem Punkt seid November 2015 vorläufig ergangen. Da nunmehr das entsprechende Urteil des BFH vorliegt, müsste eigentlich das Finanzamt bei derartigen Sachverhalten die bereits ergangenen Einkommensteuerbescheide nach § 165 AO ändern. Zur Zeit werden aber Änderungsanträge zum Beispiel von der bayerischen Finanzverwaltung nicht bearbeitet. Grund dafür ist eine interne Anweisung des Bayerischen Landesamts für Steuern nach dem das oben aufgeführte BFH Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewendet werden soll. Angeblich wird die Veröffentlichung des oben aufgeführten BFH Urteil im Bundessteuerblatt erst zusammen mit einem Nichtanwendungserlass erfolgen.  Mich würde Ihre Meinung zu dieser Problematik interessieren. Wie steht ein weiterer Nichtanwendungserlass zu einem steuerzahlerfreundlichen Urteil im Zusammenhang mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag Nichtanwendungserlasse restriktiv zu handhaben?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Giebel,

ein Nichtanwendungserlass zu dem von Ihnen angesprochenem Urteil vom 1. Juni 2016 - X R 17/15 - ist nicht beabsichtigt. In dem Urteil hat der BFH entschieden, dass die einem Krankenversicherten von seiner gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms gemäß § 65a SGB V erstatteten Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten und damit von den Versicherten vorab privat finanziert worden sind, eine Leistung der Krankenkasse darstellen und somit nicht mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen des Steuerpflichtigen zu verrechnen sind.

Die Reichweite dieses Urteils wird gegenwärtig mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Wenn ich weitere Informationen erhalte kann ich Sie gerne informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer, MdB