(...) Somit unterscheiden sich Ehe und Lebenspartnerschaft heutzutage in der gesetzlichen Ausgestaltung praktisch nicht mehr. Das Zustandekommen der rechtlichen Bindung, der gemeinsame Name, die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die gemeinsame Wohnung, das Erbrecht, der Unterhalt, Getrenntleben und Auflösung – in all diesen Fragen sind die rechtlichen Regelungen von Ehe und Lebenspartnerschaft aneinander angeglichen. (...)
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Sehr geehrter Herr Böhringer,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Bitte schicken Sie mir Ihr Anliegen aber direkt an meine Mail-Adresse steffen.bilger@bundestag.de.
(...) Lange Zeit habe ich den Namen „Ehe“ für gleichgeschlechtliche Partnerschaften abgelehnt. In zahlreichen Gesprächen wurde mir aber deutlich, dass das für die Betroffenen keine glückliche Lösung ist. (...)
(...) Diese Eingriffe in den Schutzbereich des Grundrechts auf Privatleben sind allerdings nur in sehr gewichtigen Fällen und unter Beachtung hoher Hürden zulässig, ihr Einsatz bei leichter oder mittlerer Kriminalität also ausgeschlossen. Bandendiebstahl und Wohnungseinbruch gelten für mich keineswegs als „Allerweltskriminalität“. Darüber hinaus ist die Anwendung von Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei Einbruch gar nicht möglich (im Katalog der §§ 100a, 100b StPO ist nur der Bandendiebstahl enthalten). (...)
(...) Was den Europäischen Gerichtshof angeht, haben wir seitdem eine neue Entscheidung, die das Prinzip der Anlassbezogenheit näher definiert. Dies lässt Zweifel an der Vereinbarkeit der deutschen VDS erkennen, dazu ist die Bundesregierung in Abstimmung. (...)