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Claudia Lücking-Michel
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Frage von Daniel B. •

Frage an Claudia Lücking-Michel von Daniel B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Dr. Lücking-Michel,

ich habe mit großer Aufmerksamkeit Ihre Antwort vom 30.06.2017 an Herrn Krango gelesen. Jedoch sind durch Ihre Antwort weitere Fragen aufgekommen, die ich Ihnen gerne stellen würde:

Sich der Kontrolle eines Smartphones zu ermächtigen ist ein noch schwerwiegenderer Eingriff in die Privatssphäre als der "große Lauschangriff". Für mich ist nicht erkennbar warum dieses schärfste Schwert der Strafverfolger nun bei Allerweltskriminalität, wie Einbruch, anwendbar sein sollte. Das Argument des Richtervorbehalts ist zwar beruhigend, jedoch stellt sich die Frage, dass wenn man einen Richter mit Fakten davon überzeugen kann, dass eine Quellen-TKÜ bei einem Ziel rechtens wäre, hat man dann nicht bereits ausreichend ermittelt um den Strafprozess einzuleiten? In allen anderen Fällen wäre dies sonst doch ein Eingriff in die Privatssphäre auf Verdacht? In staatsgefärdenden Fällen ist ein solches Vorgehen eventuell noch vertretbar, jedoch sehe ich keine Gefahr für den Staat, die von einer Einbrecherbande ausgeht.

"Dem gegenüber steht die Stärkung der Verschlüsselungstechnologien..."

Und dem gegenüber steht die "Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich", die das Gegenteil erreichen soll. Kein Mensch würde dem zustimmen, dass die Bundesregierung aktiv daran arbeitet, einen Generalschlüssel für alle Schlösser der Welt zu entwickeln, damit in einigen Ausnahmen der Staat mal rein kann. Warum ist im Gesetz keine Evaluationspflicht eingebaut, wenn Sie glauben, dass man "erst mal Konsequenzen abwarten muss"?

Ich vermisse studienbelegte Argumente für die Überwachungsgesetze, die die Regierung in der letzten Legislaturperiode durchgedrückt hat. Entgegen absolut erdrückender Kritik und Widerstand aus Presse und NGOs. Auf der einen Seite steht ein unbelegter und teils widerlegter Nutzen für die Strafverfolger und auf der anderen die garantierte Schwächung von Verschlüsselung und Grundrechte.

Danke für ihre Zeit und MfG,
Daniel Bolt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bolt,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung sind unverzichtbare Instrumente zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus. Diese Eingriffe in den Schutzbereich des Grundrechts auf Privatleben sind allerdings nur in sehr gewichtigen Fällen und unter Beachtung hoher Hürden zulässig, ihr Einsatz bei leichter oder mittlerer Kriminalität also ausgeschlossen. Bandendiebstahl und Wohnungseinbruch gelten für mich keineswegs als „Allerweltskriminalität“. Darüber hinaus ist die Anwendung von Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei Einbruch gar nicht möglich (im Katalog der §§ 100a, 100b StPO ist nur der Bandendiebstahl enthalten).

Quellentelekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung sind ohne Zweifel gewichtige Grundrechtseingriffe. Sie sind aber gerechtfertigt, wenn es um schwere Kriminalität oder Terrorismus geht. Über die Zahl der Einsätze muss jährlich öffentlich berichtet werden – dies gewährleistet Transparenz und Kontrolle.

Freundlich grüßt Sie

Claudia Lücking-Michel