Frage an Ulrich Kelber von Daniel B.
Sehr geehrter Herr Kelber,
in ihrer letzten Stellungnahme zum Thema VDS haben Sie auf Ihre Pressemitteilung vom 26.06.2015 verwiesen. Ich zitiere: "Es ist ein Gesetzentwurf, der die Vorgaben von Verfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof vollumfänglich einhält. Dieser Gesetzentwurf stellt tatsächlich eine akzeptable Abwägung aus Sicherheit und Freiheit dar."
Da sich nun neues zum Thema VDS entwickelt hat, würde ich ihnen gerne einige Frage stellen:
Sind Sie nun nach der Entscheidungen des OVG Münster und der Bundesnetzagentur einer anderen Auffassung? Es gibt nun einige Studien zum Einfluss der VDS auf Aufklärungsquoten. Mir ist keine bekannt, die eine Änderung festellen konnte, die über den Promillebereich hinaus geht. Und selbst dieses minimal leichte Plus kann nicht eindeutig der VDS zugeschrieben werden. Würden Sie heutzutage immer noch die Einführung einer VDS (selbst wenn Sie EU- und Grundrechtskonform wäre) zustimmen?
Zur Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung:
Warum wurde keine Evaluationspflicht für alle neuen Überwachungsgesetze eingebaut? Jeglicher Nutzen, den die Überwachungsgesetze der aktuellen Legislaturperiode haben, ist rein theoretisch und müsste doch evaluiert werden, da keine Beweise für einen realen Nutzen vorgelegt werden können.
Ich danke vielmals für Ihre Zeit und Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Bolt
Sehr geehrter Herr Bolt,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung und zur Quellen-TKÜ.
Vorneweg: Wenn es nur nach mir ginge, gäbe es gar keine Vorratsdatenspeicherung. Da ich mit dieser Auffassung aber leider auch innerhalb meiner Partei einer Minderheit angehöre, habe ich bei den Verhandlungen für das neue Gesetz intensiv darauf geachtet, dass alle Vorgaben der Gerichte eingehalten werden. Ich bin deshalb immer noch der Auffassung, dass die Juni 2015 beschlossene Vorratsdatenspeicherung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Was den Europäischen Gerichtshof angeht, haben wir seitdem eine neue Entscheidung, die das Prinzip der Anlassbezogenheit näher definiert. Dies lässt Zweifel an der Vereinbarkeit der deutschen VDS erkennen, dazu ist die Bundesregierung in Abstimmung.
Eine Evaluationspflicht besteht inzwischen für alle Gesetze auf Bundesebene. Die Bundesregierung führte im März 2013 ein Verfahren zur systematischen Evaluierung von Regelungsvorhaben ein. Danach sollen die Bundesministerien nach Ablauf einer angemessenen Frist bei wesentlichen Vorhaben insbesondere überprüfen, ob die Ziele einer neuen Regelung erreicht wurden. Erst durch diese Überprüfung schließt sich der politische Kreislauf. Aus den gewonnenen Erkenntnissen können wertvolle Hinweise für die weitere Gesetzgebung abgeleitet werden.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber