Frage an Volker Beck von Thomas K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Beck,
in den USA gibt es zwei Schulen, wie man die Verfassung auslegt: Wörtlich oder den Geist der Verfassung fortschreibend.
Als der Parlamentarische Rat das Grundgesetz und den Artikel zu Ehe und Familie verabschiedete, galt noch der Hatz-§ 175. Es gibt nicht den geringsten Anlass zu glauben, damit wäre etwas anderes als eine zweigeschlechtliche Ehe gemeint gewesen. Das ist an sich noch kein Problem, aber der Artikel fordert auch eben die "Forderung" dieser Lebensform. Werden alle gefördert, wird niemand gefördert.
Wäre es nicht richtig, schlüssig und eindeutig gewesen, das Grundgesetz hierfür zu ändern? Fragen des Mehrheitskalküls und der Beratungsökonomie müssen dagegen zurückstehen, zumal außer in der CSU in allen Parteien 2/3-Mehrheiten offenbar wurden.
Wie sie merken vertrete ich die erste Schule, damit das letzte Wort bei den Parlamenten, und nicht bei den Gerichten bleibt.
Haben Sie und ihre Fraktion diese Frage erwogen und werden sie in Zukunft erneut "implizit" die Verfassung an den Zeitgeist anpassen?
Unabhängig von dieser Frage gratuliere ich Ihnen zum Abstimmungsergebnis.