Sehr geehrter Herr Peter,
da sich Ihre Frage in Ihrer E-Mail von 22.6. wiederholt, beantworte ich Ihre E-Mail vom 22.6.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Knut Reuber-Tagesen
Sehr geehrter Herr Peter,
da sich Ihre Frage in Ihrer E-Mail von 22.6. wiederholt, beantworte ich Ihre E-Mail vom 22.6.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Knut Reuber-Tagesen
(...) Durch die nun vorgenommene Änderung im Betreuungsrecht wird sichergestellt, dass Behandlungsfestlegungen in einer Patientenverfügung als bindend anerkannt werden. Es gibt dabei keine schematische Umsetzung der Patientenverfügung. Nur wenn die Festlegungen nach übereinstimmender Überzeugung von Arzt und Betreuer auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation passt, wird der Patientenwille umgesetzt. (...)
(...) Zunächst geht es bei dem Gesetz, dem ich zugestimmt habe, nicht pauschal um Internetsperren, sondern einzig und allein um die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten, d. h. (...)
(...) Es gab und gibt teils starke Kritik darüber, inwieweit das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen in die Freiheit der Internetnutzung eingreift. Ich habe mir deshalb auch in dieser Frage meine Entscheidung für den Gesetzentwurf nicht leicht gemacht. (...)
(...) Mit „Polizeistaat“ und dem „Aufbau einer Diktatur“ hat dies wirklich nichts zu tun! Andererseits kann ich Ihre Bedenken gegen eine unangemessene und unkontrollierbare „Internet-Zensur“ auch nachvollziehen. In diesem Spannungsfeld haben wir nun einen Kompromiss gefunden: (...)
(...) Es ist in der Tat schwer, konkret zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Die Experten haben jedoch überzeugend dargelegt, dass Internetsperren im Kampf gegen Kinderpornografie ein grundsätzlich geeignetes Instrument darstellen. (...)