Frage an Ingbert Liebing von Bernd I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Liebing,
eine Frage vom 17.06. haben sie ausweichend beantwortet. Sie haben darauf verwiesen, dass Sie sich "nicht primär" mit dem Gesetzesentwurf beschäftigt haben. Bei der gestrigen Abstimmung im deutschen Bundestag haben sie diesem weitreichenden Einschnitt in das deutsche Grundgesetz allerdings zugestimmt.
Wie lange haben sie sich mit der Problematik beschäftigt und welche Quellen haben sie hierfür benutzt?
Bernd Iwaral
Sehr geehrter Herr Iwaral,
vielen Dank für Ihre Mail, in dem Sie meine Zustimmung zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ansprechen. Bitte erlauben Sie mir, Ihnen mit einigen Bemerkungen zu Ihrem Schreiben zu antworten.
Zunächst geht es bei dem Gesetz, dem ich zugestimmt habe, nicht pauschal um Internetsperren, sondern einzig und allein um die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten, d. h. mit Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern. Zeitschriften mit Kinderpornographie dürfen ebenfalls nicht gehandelt oder in Umlauf gebracht werden. Im Druckbereich sind die Einschränkungen sehr viel weitgehender als im Internet - und niemand kommt auf die Idee, hier von "Zensur" zu sprechen. Im Mittelpunkt steht dabei immer das Ziel, das kriminelle Handeln von Kinderschändern, die damit Geld verdienen und auf Vertriebskanäle angewiesen sind, einzuschränken und ganz zu unterbinden.
Dabei ist die Sperrung von Internetseiten nur das letzte Mittel, wenn Bemühungen zum Löschen von Inhalten zuvor nichts gebracht haben. Aufgrund dieser strikten Begrenzung der Anwendung kann von einer etwaigen Gefährdung von Freiheitsrechten nicht die Rede sein. Mit dem Gesetz ist aber zugleich ein deutliches Signal verbunden, das die Bundesregierung geben will: Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein! Zensur wäre es, wenn Seiten direkt gesperrt oder gelöscht, jedenfalls nicht mehr erreichbar wären. Das ist hier nicht der Fall. Deshalb wird das Gesetz ja von Kritikern der genau entgegengesetzten Richtung als zu wenig wirksam beanstandet.
Das Gesetz ist darüber hinaus auf die Prävention gerichtet. Wer zufällig auf eine Seite mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch gerät, wird durch die Stopp-Seite darauf hingewiesen, dass es sich hier um ein Internetangebot handelt, das Verbrechen darstellt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte sich gleichzeitig in zentralen Punkten für den Schutz der Bürgerrechte einsetzen:
- Der Bundesdatenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder eines Expertengremiums, die jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einsehen und ggf. überprüfen können.
- Daten, die an den Stopp-Seiten anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Auf diese Weise sollen Bürger, die zufällig oder unabsichtlich auf Seiten mit Kinderpornographie gelangen, geschützt werden.
- Nach zwei Jahren findet eine Evaluierung statt, um noch einmal ein Jahr später das Gesetz aufgrund der gewonnenen Daten anzupassen.
Wie Sie sehen, handelt es sich hierbei um ein modernes Gesetz, dessen Erfolg zu gegebener Zeit überprüft wird und das ggf. angepasst werden kann. Zugleich wurde den Realitäten der Internetnutzung genügend Rechnung getragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingbert Liebing, MdB