Frage von Martin E. • 24.09.2008
Antwort von Georg Schmid CSU • 26.09.2008
Sehr geehrter Herr Eberl,
Sehr geehrter Herr Eberl,
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Der Amoklauf in Finnland hat mich zutiefst schockiert. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich zu dieser unfassbaren Tat und möglichen Beweggründen des Täters an dieser Stelle keine Mutmaßungen anstellen werde. (...)
(...) Bezüglich der Frage der Schulpflicht haben im Jahr 2002 der Bayerische Verfassungsgerichtshof und im Jahre 2003 das Bundesverfassungsgericht eindeutig entschieden, dass "Homeschooling" nicht mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des Schulbesuchs vereinbar ist. Diese Rechtsprechung wurde erneut vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 31.05.2006 bestätigt. (...)