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(...) vielen Dank für Ihre Frage. Die von Ihnen vorgeschlagene Einführung eines kommunalen Vorkaufrechts bei der Veräußerung von Bauland wäre ein in unserer sozialen Marktwirtschaft nicht hinnehmbarer Eingriff in das Eigentumsgrundrecht. Zudem obliegt die Entscheidung, welches Grundstück in Bauland umgewidmet wird, im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde den demokratisch gewählten Gremien in den Kommunen. (...)
(...) Als gewählter Landtagsabgeordneter sehe ich es jedoch als meine Pflicht an, hier aktiv zu werden, denn Sie schreiben ja richtig: "wer kann sich ein Eigenheim noch leisten"? Darüber hinaus sind die miserable, unsoziale Gesetzgebung der regierenden Parteien CDU/CSU und SPD in Berlin und München hinzuzurechnen. Ich erwähne nur die Abschaffung der Eigenheimzulage, der Pendlerpauschale und die massive Erhöhung der Mehrwertsteuer und anderes mehr. (...)
(...) Zunächst ist zu bemerken, dass der Gewinne zu versteuern ist, nämlich dann wenn der Landwirt die Einnahmen aus dem Verkauf nicht wieder reinvestiert in seine Landwirtschaft. (...)
(...) Die Kommunen haben aber durchaus Möglichkeiten, durch Bodenbevoratung die Baulandpreise im Rahmen zu halten bzw. neue Baugebiete nur dann auszuwiesen, wenn die Eigentümer ihre Grundstücke vor der Erstellung eines Bebauungsplanes der Gemeinde zu einem festen Preis überlassen oder sich verpflichten, zu festgelegten Preisen zu verkaufen. (...)
(...) Sobald dies der Fall ist, werde ich die Presse informieren. Die Bundesregierung (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/9969) führt folgendes zu diesem Thema aus: "Folgende im Bundesverkehrswegeplan 2003 für Bayern vordringlich ausgewiesenen Straßenbauprojekte sind im aktuellen Investitionsrahmenplan bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) nicht berücksichtigt, weil der Planungsrahmen des Landes ausgeschöpft war: ....... Bundesstraße 301 Ortsumgehung Au i. (...)