Frage an Renate Ackermann von Paul B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Ackermann,
Bauplätze in den Gemeinden werden immer knapper und teuerer und daher können sich Bürger/-innen mit kleinen oder mittleren Einkommen kaum mehr den Traum vom Eigenheim erfüllen.
Vor dem Hintergrund der Rentenmisere gewinnt die selbstgenutzte Immobilie im Alter immer mehr an Bedeutung.
Durch einen Verwaltungsakt, Beschluss des Gemeinderats, erfährt die vormals „saure Wiese“ einen Wertzuwachs, wenn der Boden als Bauland gewidmet wird. Diese Wertsteigerung des Bodens hat der Eigentümer nicht zustande gebracht, sondern erfolgte allein durch die Allgemeinheit, bzw. den Vertretern der Allgemeinheit (Gemeinderat). Aus diesem Grund gehört dieser Wertzuwachs des Bodens der Allgemeinheit.
Gesetzlich könnte geregelt werden, dass die Gemeinden in Bayern zwingend ein Vorkaufsrecht von Bauland ausüben, um Bodenspekulationen einen Riegel vorzuschieben. Der Erwerbspreis vom Eigentümer und der Abgabepreis an die Bauinteressenten vom neu gewidmeten Bauland könnte an einen Index gekoppelt werden, beispielsweise an den Stundenlohn eines Facharbeiters für einen Quadratmeter Bauland.
Wie ist Ihre Ansicht hierzu? Gerne sehe ich Ihrer Antwort entgegen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Paul Beutner