Frage an Peter Bauer von Paul B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Bauer,
Bauplätze in den Gemeinden werden immer knapper und teuerer und daher können sich Bürger/-innen mit kleinen oder mittleren Einkommen kaum mehr den Traum vom Eigenheim erfüllen.
Vor dem Hintergrund der Rentenmisere gewinnt die selbstgenutzte Immobilie im Alter immer mehr an Bedeutung.
Durch einen Verwaltungsakt, Beschluss des Gemeinderats, erfährt die vormals „saure Wiese“ einen Wertzuwachs, wenn der Boden als Bauland gewidmet wird. Diese Wertsteigerung des Bodens hat der Eigentümer nicht zustande gebracht, sondern erfolgte allein durch die Allgemeinheit, bzw. den Vertretern der Allgemeinheit (Gemeinderat). Aus diesem Grund gehört dieser Wertzuwachs des Bodens der Allgemeinheit.
Gesetzlich könnte geregelt werden, dass die Gemeinden in Bayern zwingend ein Vorkaufsrecht von Bauland ausüben, um Bodenspekulationen einen Riegel vorzuschieben. Der Erwerbspreis vom Eigentümer und der Abgabepreis an die Bauinteressenten vom neu gewidmeten Bauland könnte an einen Index gekoppelt werden, beispielsweise an den Stundenlohn eines Facharbeiters für einen Quadratmeter Bauland.
Wie ist Ihre Ansicht hierzu? Gerne sehe ich Ihrer Antwort entgegen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Paul Beutner
Sehr geehrter Her Beutner,
Sie sprechen ein sehr wichtiges und bisher weitgehend ungelöstes Problem an. Als langjähriger Gemeinderat und Stellvertreter des Bürgermeisters in einer Landgemeinde kenne ich die ganze Problematik sehr gut. Eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung zeichnet sich heute unter den regierenden Parteien leider nicht ab. Als gewählter Landtagsabgeordneter sehe ich es jedoch als meine Pflicht an, hier aktiv zu werden, denn Sie schreiben ja richtig: "wer kann sich ein Eigenheim noch leisten"? Darüber hinaus sind die miserable, unsoziale Gesetzgebung der regierenden Parteien CDU/CSU und SPD in Berlin und München hinzuzurechnen. Ich erwähne nur die Abschaffung der Eigenheimzulage, der Pendlerpauschale und die massive Erhöhung der Mehrwertsteuer und anderes mehr.
Zu bedenken ist bei dem von Ihnen angesprochenen Themenkomplex, dass insbesondere Bundsrecht davon betroffen ist, ebenso unser Grundgesetz. Bayern muss also auf der Bundesratsebene aktiv werden.
Es sollte jedoch keine Zeit verloren werden, deshalb müsste ein Modell gefunden werden, welches ohne jahrelanges Diskutieren und Zerreden durchsetzbar ist. Deshalb möchte ich mich dafür einsetzen, das Erbbaurecht in den Fordergrund zu rücken, zu reformieren und zu vereinfachen.
Dieser Weg scheint mir der aussichtsreichste zu sein, um die von Ihnen angesprochenen Probleme anzugehen und zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Bauer