Frage von Kevin K. • 19.01.2024
Antwort ausstehend von Martin Huber AfD
ein Nachzahlungsanspruch für zurückliegende Zeiträume besteht für Versorgungsberechtigte mangels gesetzlicher Grundlage nicht.
Diese sind jedoch sehr speziell und müssen individuell gesehen und behandelt werden. Falls sich die anderen Fragen auf die Einführung des neuen Orts- und Familienzuschlags bezieht, teilen Sie mir dies bitte mit.
Der Mensch ist ja auch ein Individuum und daher von seiner eigenen Moral, seiner eigenen Ethik und seinem eigenen Weltbild geprägt. Ihr Denken kann nicht mit meinem übereinstimmen, allein aus dem Grund der unterschiedlichen Sozialisierung.
nach Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.