Wann gekommen Ausländer, die schon lange hier leben ein Wahlrecht?
Die demokratischen Parteien sollten prüfen, ob Ausländer, die z. B. schon 20 Jahre in Deutschland leben und die Deutsche Sprache auch spechen nicht ein Wahlrecht gegeben werden kann. Nach meiner Überzeugung würde dieser Personenkreis nur in sehr geringem Maße die AfD wählen. Damit könnten die demokratischen Parteien ihren Stimmenanteil erhöhen.
Sehr geehrter Herr H.,
nach Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird das „Volk“ von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 GG gleichgestellten Personen gebildet (BVerfGE 83, 37). Dies gilt zunächst für die Bundesebene, über das Homogenitätsprinzip des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG aber auch für die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern. Mithin wäre es verfassungsrechtlich generell nicht zulässig, bei Bundestags- und Landtagswahlen Ausländern ein Wahlrecht einzuräumen.
Eine Ausnahme gilt aufgrund europarechtlicher Vorgaben nur bei den Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden insofern, als hier auch ausländische Unionsbürger (Angehörige der Europäischen Union) wahlberechtigt sind. In Bezug auf Wahlen in Kreisen und Gemeinden wurde in das Grundgesetz eine entsprechende Ausnahmebestimmung aufgenommen (Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG).
Lieber Herr Heuschneider, vielen Dank für Ihre konstruktiven Anmerkungen. Aus meiner Sicht ist das wirksamste Mittel gegen das Erstarken radikaler Kräfte eine Politik, die konkrete Lösungen aufzeigt - etwa in der Migrationspolitik - und das Leben der Menschen verbessert. Ihnen alles erdenklich Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Holetschek
Mitglied des bayerischen Landtages
Staatsminister a.D.
CSU-Fraktionsvorsitzender
im bayerischen Landtag