(...) Sie streben in diesem offensichtlich eine Art Fachaufsicht über Gemeinden an, die dann über-prüfen sollte, ob Gemeinden in ihren Bebauungsplanfestsetzungen Formulierungen wählen, die klar genug sind etc. (...)
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(...) da Sie in Ihrer Anfrage nicht auf einen konkreten Sachverhalt verweisen, ist es für mich schwierig, diese zu beantworten. Ihr Problem scheint an der Auslegung eines Gesetzes bzw. eines Paragraphen zu hängen. (...)
(...) Wenn Sie eine Änderung dieses Paragrafen erwirken wollen, dann muss ich leider darauf hinweisen, dass das BauGB ein Bundesgesetz ist damit auch nicht vom Bayerischen Landtag geändert werden kann, sondern nur vom Bundestag. (...)
(...) für eine wirklich belastbare Beantwortung Ihrer Frage liegen mir leider zu wenige, konkrete Informationen zu Ihrem Sachverhalt vor. Eine Änderung des Baugesetzbuchs ist nur auf Bundesebene möglich. Allgemein sollten Häuslebauer weitestgehend von staatlichen Zwängen und Vorgaben bei der Verwirklichung ihres - meist - Lebenstraumes befreit sein. (...)
(...) Selbstverständlich aber bleibt der politische Auftrag und Wille der Staatsregierung, die Umrüstung so rasch wie möglich voranzutreiben. An der Herstellung und Qualifizierung eines hierfür geeigneten Brennstoffs wird an der TUM in Zusammenarbeit mit ihren europäischen und internationalen Partnern seit Jahren intensiv geforscht. (...)