Frage an Ursula Sowa von Roland A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr. Sowa,
Inwieweit dürfen/können Bürger ein Vertrauen in einen "rechtsverbindlichen Bebauungsplan" haben, wenn eine bayer. Gemeinde gemäß BauGB "§ 125 Bindung an den Bebauungsplan" hinter den Festsetzungen zurückbleiben darf.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Ammon,
da Sie in Ihrer Anfrage nicht auf einen konkreten Sachverhalt verweisen, ist es für mich schwierig, diese zu beantworten. Ihr Problem scheint an der Auslegung eines Gesetzes bzw. eines Paragraphen zu hängen. Für die Paragraphen des Baugesetzbuches gibt es Kommentare, an denen sich Gemeinden zu orientieren haben.
Sollte es Ihnen hingegen um eine Änderung des Baugesetzbuches gehen, muss ich Sie daran erinnern, dass dieses Bundesrecht betrifft und würde Sie daher an die grüne Bundestagsfraktion verweisen.
Herzliche Grüße
Ursula Sowa