Frage an Sebastian Körber von Roland A. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Hr. Körber,
Inwieweit dürfen/können Bürger ein Vertrauen in einen "rechtsverbindlichen Bebauungsplan" haben, wenn eine bayer. Gemeinde gemäß BauGB "§ 125 Bindung an den Bebauungsplan" hinter den Festsetzungen zurückbleiben darf.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Ammon,
für eine wirklich belastbare Beantwortung Ihrer Frage liegen mir leider zu wenige, konkrete Informationen zu Ihrem Sachverhalt vor. Eine Änderung des Baugesetzbuchs ist nur auf Bundesebene möglich. Allgemein sollten Häuslebauer weitestgehend von staatlichen Zwängen und Vorgaben bei der Verwirklichung ihres - meist - Lebenstraumes befreit sein. Gleichzeitig soll ein Bebauungsplan dort aufgestellt werden wo die Menschen zu Hause sind und nicht von Institutionen, die hunderte Kilometer von Alltag und Realität der Bürgerinnen und Bürger entfernt entscheiden.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen und weiteren Details auch persönlich an mein Abgeordnetenbüro wenden, um einen Termin oder Telefontermin zu vereinbaren, damit wir gegebenenfalls Konkretes besprechen können.
Sebastian Körber, MdL verbleibt mit freundlichen Grüßen