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Frühere Adelsbezeichnungen sind heute lediglich noch Namensbestandteil. Damit sind die angeregten namensrechtlichen Sonderregelungen, die an eine Standeszugehörigkeit anknüpfen, ausgeschlossen.
Juristisch gibt es seitdem keinen deutschen Adelsstand mehr. Die Namensübertragung ist damit nicht relevant.
Dadurch wird dem zentralen Grundanliegen des Sportunterrichts Rechnung getragen, allen Schülerinnen und Schülern Freude am Sporttreiben zu vermitteln und sie dauerhaft über die Schulzeit hinaus für sportliches Handeln zu motivieren.
Zu betonen ist, dass das Gericht die bestehenden Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat.
Ich halte daher eine sorgfältig abgewogene und mit den Partnern Deutschlands in der NATO und der EU eng abgestimmte Lieferung von Waffen an die Ukraine leider für unumgänglich.