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(...) November 2015 einen Dringlichkeitsantrag in den Landtag eingebracht, mit dem wir die CSU-Regierung um umfassende Aufklärung im von Ihnen geschilderten Fall gebeten haben (s.: http://gruenlink.de/1395 ). Die späte Aufnahme des V-Manns Mario F. in ein Zeugenschutzprogramm am 09.12.2015 sowie die missglückten Versuche den Einsatz des V-Manns zu verheimlichen, lassen unserer Meinung nach den Rückschluss zu, dass das bayerische Innenministerium unter Führung des Innenministers Joachim Herrmann hier grob fahrlässig gehandelt hat. (...)
(...) Trotz all dieser Maßnahmen kann es leider nie ganz ausgeschlossen werden, dass einzelne wenige Beamtinnen und Beamte gegen Dienstpflichten verstoßen oder gar Straftaten begehen, zumal sie sich oft in Ausnahmesituationen begeben müssen. Diese Einzelfälle werden mit aller Konsequenz und Vehemenz unter der Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt und zusätzlich mit strengen dienstaufsichtlichen Maßnahmen geahndet. (...)