Frage an Christoph Rabenstein von Stefan P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Rabenstein,
ich zitiere Ihren Redebeitrag in der Landtagssitzung am 17.Mai 2011 zur Abstimmung bzgl. Rundfunkänderungsstaatsvertrag:
"Insgesamt stimmen wir also diesem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor allem aus folgenden Gründen zu: Im Medienbereich hat sich vieles geändert. Während wir jahrzehntelang nur das berühmte Rundfunkgerät und das Fernsehgerät hatten, weiß heute jeder, dass durch die vielen anderen Geräte und Medien die Möglichkeit besteht, öffentlich-rechtliche Sendungen zu empfangen. Deshalb musste es da auch eine Änderung geben."
Die entscheidenden Worte sind hier: "vor allem aus folgenden Gründen".
In diesen fallen Tenor praktisch alle Politiker, die diesem Vertrag zugestimmt haben.
Ein wesentlicher Grund für die Haushaltsabgabe war doch, dass mittlerweile eigentlich jeder mittels PC und Mobiltelefon online auf die Sendungen zugreifen kann.
Folgende Frage konnte mir bislang noch keiner beantworten:
Nach welchem Gesetz sind ARD ZDF Deutschlandradio verpflichtet, ihre Inhalte ins Netz zu
stellen?
Freundliche Grüße
Stefan Pahl