Frage an Joachim Herrmann von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann,
Sie sind bekanntlich oberster Dienstherr aller bayrischen Polizistinnen und Polizisten.
In der Vergangenheit kam es vermehrt zu dokumentierten Übergriffen bzw. Überreaktionen einiger bayrischer Polizisten.
Ich bitte Sie, sich folgende drei Filmbeiträge anzuschaun:
https://www.youtube.com/watch?v=zP0S2niGa78 ,
https://www.youtube.com/watch?v=0vYhrI5AUZY und https://www.youtube.com/watch?v=Ir0YJOa98ZM
Sie nehmen regelmäßig die Vereidigung junger bayrischer Polizist(inn)en persönlich vor: https://www.youtube.com/watch?v=7uUDoerSrWo
Meine Fragen:
- Was halten Sie von meinem Vorschlag, bei der Vereidigung von neuen Polizist(inn)en diese zukünftig regelmäßig(!) zu ermahnen, dass sie als "Freund und Helfer" und nicht als Schläger und Rechtsbrecher im Umgang mit dem Bürger aufzutreten haben und dass die Anwendung von körperlicher Gewalt nur als Ultima Ratio infrage kommen darf?
- Gehen Sie mit mir konform, dass Polizist(inn)en, die nachweislich brutal und unverhältnismäßig grob in der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols, welches die Polizei zurecht besitzt, vorgehen, unverzüglich aus dem Polizeidienst entlassen werden müssen?
- Falls ja: Was tun Sie (zukünftig?) persönlich, um Ihrer Aufsichtspflicht und Weisungsbefugnis als bayr. Innenminister gegenüber gewalttätigen bayrischen Polizeibeamt(inn)en nachzukommen?
- Waren die gezeigten Fälle (aus München-Feldmoching, Rosenheim und Passau) nur unrühmliche Ausnahmen?
- Können Sie nachvollziehen, dass beim Betrachten der drei Filmbeiträge oben der normale Bürger (ich zähle mich dazu) Angst vor der bayrischen Polizei bekommen kann?
In der Hoffnung und Erwartung, dass Sie durch Ihre Antwort und -viel wichtiger noch- durch Ihr aktives Handeln einen wirksamen Beitrag dazu leisten, damit mein Vertrauen in die bayrische Polizei vollumfänglich wiederhergestellt wird, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
die Beamten der Bayerischen Polizei leisten ebenso wie alle anderen Gruppen von Beamten ihren Eid auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Bayern.
Hohe Einstellungsanforderungen verbunden mit umfassenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bieten Gewähr dafür, dass unsere Polizeibeamtinnen und -beamten ihre schwierigen Aufgaben hoch engagiert und professionell wahrnehmen können. Sie stehen für einen höflichen und freundlichen Umgangston, zugleich aber auch für ein konsequentes Einschreiten. Dabei sind persönliche und soziale Kompetenzen genauso wie Fach- und Handlungskompetenz wichtige Erfolgsgaranten. Unsere Bürgerinnen und Bürger wissen "ihre" Bayerische Polizei zu schätzen! Laut einer aktuellen Umfrage der "Forschungsgruppe Wahlen" haben 82% großes Vertrauen in sie.
Trotz all dieser Maßnahmen kann es leider nie ganz ausgeschlossen werden, dass einzelne wenige Beamtinnen und Beamte gegen Dienstpflichten verstoßen oder gar Straftaten begehen, zumal sie sich oft in Ausnahmesituationen begeben müssen. Diese Einzelfälle werden mit aller Konsequenz und Vehemenz unter der Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt und zusätzlich mit strengen dienstaufsichtlichen Maßnahmen geahndet. Für solche Fälle haben wir mit der Zentralstelle für interne Ermittlungen beim Bayerischen Landeskriminalamt ein funktionierendes System geschaffen. Und natürlich werden Einsätze, die nicht zufriedenstellend verlaufen sind, umfassend nachbereitet und Verbesserungsmöglichkeiten erarbeitet, die in die Aus- und Fortbildungskonzeptionen einfließen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL