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(...) Ebenso können die untergebrachten Personen die Gerichte anrufen, wenn sich durch Maßnahmen der Beschäftigten einer Maßregelvollzugseinrichtung ungerecht behandelt fühlen. Damit ist die forensische Psychiatrie kein rechtfreier Raum, sondern der dort stattfindende Maßregelvollzug hat natürlich nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen, die sich für diesen Bereich insbesondere aus dem Bayerischen Unterbringungsgesetz ergeben. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird - neben der Möglichkeit die Gerichte anzurufen - auch durch Vor-Ort-Kontrollen von unabhängigen Besuchskommissionen regelmäßig überprüft. (...)
(...) ) Gerade als Christ bin ich dem Rechtsstaat verpflichtet, der die Gewaltenteilung als grundlegendes Prinzip hat. Der Minsterpräsident darf in die Justiz nicht eingreifen. (...)