Frage von Dieter F. • 04.03.2013
Frage an Markus Söder von Dieter F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister Söder,
nachdem ich immer noch auf die Beantwortung meiner Fragen vom 18.12.2012 warte, modifiziere ich meine sechste Frage vom 18.12.12 dahingehend:
6.) Ist es üblich, dass Steuerfahnder - vor Aufnahme ihrer Tätigkeit - bei Gericht anrufen und sich telefonisch, von einem beliebigen Richter, Hinweise zum Geisteszustand eines Anzeigeerstatters in Steuerhinterziehungsangelegenheiten abholen und danach ihre Ermittlungen einstellen?
Für die Beantwortung der restlichen Fragen vom 18.12.12 wäre ich Ihnen weiterhin sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Fritsch
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU