Frage von Helga S. • 05.03.2013
Frage an Günther Beckstein von Helga S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Beckstein,
Sie schreiben
"...Etwaige Fehler muß die Justiz selbst beheben (Rechtsmittel zum BGH bzw BVerfG; Wiederaufnahme)..."
Meine Frage:
Wenn die Justiz nicht gewillt ist, Fehler zu beheben....muß man das als Koleteralschaden hinnehmen?
Wenn z.B. eine ehemaliger Richter am Bundesfinanzhof jetzt vor dem Parlament durch Verschweigen Fakten ins Gegenteil verkehrt, eine Behebung der Fehler verhindert, muß man das als Koleteralschaden hinnehmen?
Ist nicht diese Gewaltenteilung ein Systemfehler der Demokratie, wenn dadurch das Recht ohne Konsequenzen gebeugt werden kann?
Mit freundlichen Gruß
Helga Steckhan
Antwort ausstehend von Günther Beckstein CSU