(...) der Fall Gustl Mollath stellt aus meiner Sicht sicherlich eine besonders tragische Kombinatragische Kombinationen Schicksals im Konflikt mit unserem Rechtssystem und einer teilweise zumindest fragwürdig agierenden Bayerischen Justizministerin dar. (...)
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(...) Da der Beruf nicht standesrechtlich geschützt ist, weiß man häufig nicht, wem man gegenübersteht. Die Frage ist, wie man durch Vorschriften mehr Sicherheit auf dem Markt herstellen kann. Es gibt zwar schon einige Prüfsiegel, aber noch keine verbindlichen Regeln. (...)
(...) Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Unterbringung von Herrn Mollath in der Psychiatrie angeordnet, da er nach den gerichtlichen Feststellungen eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil seiner Frau begangen, wie auch bei mehreren Personen die Autoreifen in einer Art und Weise zerstochen hatte, dass die Luft erst langsam daraus entwich. Das Landgericht hielt Herrn Mollath für gefährlich, da von ihm aufgrund seiner psychischen Erkrankung weitere vergleichbare Taten zu befürchten seien. (...)
(...) Wenn Sie eine Überprüfung der Sachbehandlung in Ihrem konkreten Fall wünschen, können Sie sich direkt an den Herrn Generalstaatsanwalt in Nürnberg wenden, der für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks zuständig ist. Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Falles des Herrn Mollath vermag ich Ihre Einschätzung nicht zu teilen: Herr Mollath wurde aufgrund eines rechtskräftigen Urteils in der forensischen Psychiatrie untergebracht, weil er zur Überzeugung des sachverständig beratenem Gerichts schwere Straftaten begangen hat sowie an einer psychischen Störung leidet und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Sofern Sie sich zu diesem Thema näher informieren möchten, lade ich Sie ein, die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu besuchen, auf der sich weitere Informationen und Dokumente zum Fall Mollath befinden ( http://www.justiz.bayern.de/ministerium/ ). (...)