(...) Juli 2010 für den Großraum Stuttgart zeigt aber beispielhaft, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu teils schweren, in mehreren Fällen sogar tödlichen Unfällen mit Radfahrern auf Waldwegen gekommen ist. Die Zwei-Meter-Regel schafft somit eine eindeutige Basis für die Benutzung des Wegenetzes, sodass Unfallrisiko und Verletzungsgefahr für Radfahrer und Fußgänger sinken. Denn gerade wenn die Strecke unübersichtlich ist und so ein Ausweichen kaum oder unmöglich ist, erhöht sich die Unfallgefahr durch eine gemeinsame Benutzung. (...)
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(...) Ein gutes Miteinander muss Ziel jeder Art von Regelung sein und das beinhaltet auch, hier oder dort Einschränkungen für die eine oder andere Gruppe. Für die Mountainbiker haben wir deswegen die 2-Meter-Regelung, weil damit ein verkehrssicheres Befahren ermöglicht wird und auch Ausweichen möglich ist und weil die 2-Meter-Forstwege eindeutig definierbar sind im Gegensatz zu schmalen Waldwegen oder Wanderpfaden. Bei den Forstwegen haben auch die Waldbesitzer eine gewisse Verkehrssicherungspflicht, welche bekannterweise sofort eingeklagt wird, wenn es Unfälle gibt. (...)
(...) Bei der Festlegung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen handelt es sich um eine bundesrechtliche Regelung (26.BImSchV). Nachdem unser Antrag aus Baden-Württemberg (Senkung der Grenzwerte auf ein Zehntel des momentanen Werts in schutzbedürftigen Räumen nach dem Vorbild der Schweiz) im Bundesrat die Mehrheit verfehlt hat, sehe ich derzeit keine Möglichkeit das Thema wieder aufzugreifen. (...)
(...) Ich kann mich jedenfalls nicht über mangelnde Beschäftigung beklagen. Da ich viel im Land unterwegs bin, komme ich auf zahlreichen Veranstaltungen und Terminen mit vielen interessierten Menschen in Kontakt, die mich zur Schulpolitik befragen. Im Kultusministerium, und auch in meinem Abgeordnetenbüro in Heidenheim, gehen täglich zahlreiche Fragen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Bildungspolitik ein und erst jüngst bin ich in einem Chat zur Regionalen Schulentwicklung Rede und Antwort gestanden. (...)
Sehr geehrter Herr Kluge,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zwei-Meter-Regel.