Frage an Franz Untersteller von Claudia Mirjam B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Minister Untersteller,
Im Koalitionspapier der rot-grünen Landesregierung existiert ein Passus, welcher eine generelle Wiedereinführung der allg. Genehmigungspflicht für alle Sendeanlagen vorsah. Leider blieb alles beim Alten, sodass nun auch neue LTE Standards u. WLAN in zunehmendem Maße überall erstell werden können. Durch die Novell. der LBO unter MP Mappus, wurde den Rathäusern ein Großteil kommunaler Planungshoheit u. Entscheidungsfreiheiten genommen u. durch die LRÄ ersetzt. Zeitgleich ermöglicht ein sogenannte Lex MOFU rein Wettbewerbs- und wirtschaftlich arbeitenden Unternehmen, ihre als privilegiert zu behandelnden Bauvorhaben jederzeit u. überall zu errichten und aufzurüsten. Der von Ihnen u. der Fraktion im Umweltausschuss des Bundesrates gestellte Antrag zur Senkung der Grenzwerte in BW ist leider mit knapper Mehrheit gescheitert. Dennoch würde ich gerne erfahren, was das Land BW deshalb konkret in Eigeninitiative zu tun bereit ist, zumal es tatsächlich realisierbar wäre, hierin eine positive Leit-und Vorbildfunktion im Sinne einer echten Vorsorgepolitik auf Landebene zu betreiben. Neben der gesetzlichen Unterstützung lokal erbrachter und vor Ort angewendeter Vorsorgekonzepte wäre hierdurch auch längerfristig betrachtet, eine sich später anschließende bundesweiten Grenzwertsenkung auf Vorsorgeniveau nicht nur vorstellbar sondern ebenfalls realisierbar. Welche Chance geben Sie der Frage ganz persönlich, und wo sehen Sie neben sich, weitere politisch Verantwortliche und Befürworter, die sich dieser Thematik unvoreingenommen und ehrlich stellen, und sich einer möglichen Lösung verbindlich und vor allem verantwortlich annehmen?
Mit freundlichen Grüßen,
C. Braun
IVUM e.V. - Initiative für verantwortungsbewussten Umgang mit Mobilfunk
Unterstützer RMN Risiko Mobilfunk Nordschwarzwald, DF – Diagnose Funk e.V., Umweltinstitut München e.V.
Sehr geehrte Frau Braun,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei der Festlegung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen handelt es sich um eine bundesrechtliche Regelung (26.BImSchV). Nachdem unser Antrag aus Baden-Württemberg (Senkung der Grenzwerte auf ein Zehntel des momentanen Werts in schutzbedürftigen Räumen nach dem Vorbild der Schweiz) im Bundesrat die Mehrheit verfehlt hat, sehe ich derzeit keine Möglichkeit das Thema wieder aufzugreifen. An den Mehrheitsverhältnissen hat sich seither nichts verändert, daher macht ein zweiter Anlauf momentan keinen Sinn. Da es sich um eine Bundesnorm handelt, kann auch auf Länderebene keine andere Festlegung getroffen werden. Ich kann Sie daher diesbezüglich nur auf die Abgeordneten des Bundestags als erste Ansprechpartner verweisen.
Im Moment wird an einer weiteren Änderung der LBO gearbeitet (federführend ist hier das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur). In der Diskussion stehen im Rahmen der Novellierung eine mögliche Anzeigepflicht bei den Baurechtsbehörden und eine Informationspflicht der Kommune gegenüber den Anliegern.
Weitere Auskunft über den Stand der Angelegenheit erhalten Sie hier:
http://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/kommentieren/landesbauordnung/
http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/planen-bauen/baurecht/bauordnungsrecht/
Mit freundlichen Grüßen
Franz Untersteller MdL