Beamt*innen erhalten nicht mehr Kindegeld als Angestellte: Das Kindergeld von aktuell monatlich 250 Euro pro Kind wird unabhängig vom beruflichen Status der Eltern gezahlt. Beamt*innen können jedoch unter Umständen zusätzliche finanzielle Leistungen im Rahmen der Beamtenbesoldung erhalten, dazu zählt der Familienzuschlag. Dies ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.
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Ich stimme Ihnen zu, dass Menschen, die dauerhaft Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, hier auch über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügen sollten. Dies geht natürlich idealerweise über die Einbürgerung, weil nur so eine vollständig gleichberechtigte Teilhabe - auch mit allen demokratischen Rechten - möglich ist. Selbstverständlich ist aber auch ohne Einbürgerung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht möglich.
Hinter der strukturellen Privilegierung des Autos stehen starke wirtschaftliche Interessen. Dabei ist nachhaltige Mobilität für alle möglich.
Tatsächlich ist es aber so, dass der ÖPNV laut Verfassung eigentlich reine Ländersache ist und der Bundesrechnungshof den Bund sogar bereits aufgefordert hat, sich aus der Beteiligung an diesen Kosten zurückzuziehen.
Wenn wir den Betrieb so weiterfahren und es keine zusätzlichen Mittel gibt, ob von Bund oder Land, müssten wir sogar die Ausbauvorhaben im ÖPNV streichen.
Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen der Einsparungsmaßnahmen auch bei uns in Schleswig-Holstein die Mittel für den ÖPNV gekürzt, so dass eine engere Taktung finanziell nicht mehr darstellbar und tragbar ist