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Antwort von Conny Mayer
CDU
• 05.09.2005

Sehr geehrter Herr Baaske,

für die Bezieher von Hartz IV hängt bereits heute die Berechnung der Wohnungskosten von den lokalen Mietpreisen ab. Meines Erachtens besteht daher kein gesetzlicher Handlungsbedarf.

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