Insbesondere auf Drängen Deutschlands hat die EU beschlossen, die Ausfuhrerstattung für lebende Rinder in Drittländer ersatzlos zu streichen.
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Natürlich werden wir als SPD-Fraktion im Bundestag versuchen, in den parlamentarischen Beratungen noch die ein oder andere weitere Verbesserung für den Tierschutz zu erreichen.
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.
Das aktuelle Urteil des OVG Münster erleichtert die Abschiebung von Syrern. Die Politik muss entspr. Entscheidungen treffen und ggf. die Rechtslage ändern.
Das Landesamt für Verfassungsschutz muss einer grundlegenden Reform unterzogen und ihm die notwendige Neutralität zurückzugeben werden.
Sollte die AfD die Wahl überragend gewinnen und im Rahmen einer Regierungsbeteiligung das Innenministerium führen, würde das Amt für Verfassungsschutz nach wie vor in dessen Zuständigkeit fallen