Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Haluk Ö. • 11.07.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 11.07.2024 Mir ist keine Klage bekannt und ich bin mir sicher, dass im Zusammenhang mit der generellen Ermöglichung der Mehrstaatigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Auch für den - nicht realistischen - Fall, dass die Mehrstaatigkeit verfassungsrechtlich angegriffen würde, würden Sie auf keinen Fall automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie in der Zwischenzeit eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben.
Frage von Hendrik E. • 11.07.2024
Antwort von Thomas Gebhart CDU • 12.07.2024 Aus diesem wird dann ersichtlichen sein, wann und in welchen Stadtteilen ein Fernwärmenetz zur Verfügung stehen wird.
Frage von Willy K. • 11.07.2024
Antwort von Serap Güler CDU • 17.07.2024 Die Ukraine weiterhin und mit Nachdruck darin zu unterstützen, sich gegen den brutalen Angriffskrieg Russlands zu verteidigen, ist eine der sicherheitspolitischen Prioritäten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Frage von Katrin V. • 10.07.2024
Antwort von Mathias Papendieck SPD • 19.07.2024 Die Einführung eines digitalen Euros wird derzeit innerhalb der Europäischen Kommission geprüft. Hintergrund ist die Zunahme des digitalen Zahlungswesens und die marktbeherrschende Stellung ausländischer Anbieter vor allem aus den USA
Frage von Timo G. • 10.07.2024
Antwort von Marco Buschmann FDP • 15.07.2024 Ein partnerschaftliches Betreuungsmodell stärkt die gleichberechtigte Teilhabe beider Elternteile am Leben des Kindes. Das fördert die emotionale Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen und ist in vielen Fällen im Sinne des Kindeswohls. Deshalb wollen wir beidseitige Betreuungsmodelle auch stärker im Unterhaltsrecht berücksichtigen.
Frage von Peter B. • 10.07.2024
Antwort von Ingo Wellenreuther CDU • 15.07.2024 Nun erkennt Russland den IStGH zwar nicht an und der IStGH darf etwaige Prozesse ohnehin nicht in Abwesenheit der Angeklagten führen. Gleichwohl gilt, dass die Ukraine für seit 2014 auf ihrem Staatsgebiet verübte Verbrechen den IStGH anerkennt. Der IStGH hat bereits einen Haftbefehl gegen Putin wegen der Deportation ukrainischer Kinder erlassen