Aus welchen Gründen wird Ihre Fraktion kein konstruktives Misstrauensvotum wagen?
Sehr geehrter Herr Brandner,
als früherer Richter und Topjurist sind mit den rechtlichen Fragen bestens vertraut. Nun wurde sowohl von CDU als auch von SPD um wenige Wochen bei der vorgezogenen Bundestagswahl geschachert, dabei gäbe es doch nach wie vor die Möglichkeit im Januar, also noch vor der Amtseinführung von Donald Trump zu wählen. Dazu müsste nur nach Art.67 GG 1/4 der Abgeordneten ein Misstrauensantrag stellen und innerhalb von 48 Stunden mit einer absoluten Mehrheit einen Nachfolger von Scholz benennen. Dieser neue Kanzler könnte die Auflösung des Bundestags fristgerecht beantragen, so dass die Deutschen doch noch im Januar wählen dürfen. Ein solcher Nachfolger könnte z.B. der geschasste Finanzminister sein, der dann vom Bundestagspräsidenten seine Ernennungsurkunde bekäme, während neben ihm stehend sein Vorgänger die schriftliche Entlassung überreicht würde. Lindner (oder Pistorius) als Interimskanzler würden sicher viele im Bundestag zustimmen. Was meinen Sie?
MfG
Willy K.
Danke für Ihre Frage. Die AfD-Fraktion ist allerdings nicht groß genug, um ein Misstrauensvotum stellen zu können.