Ich stimme Ihnen zu, dass wir den zunehmenden Angriffen auf unsere Demokratie entschieden entgegentreten müssen.
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In solchen Fällen ist es zunächst erforderlich, zu prüfen, ob die betreffende Öffentlichkeitsarbeit durch ein Bundesministerium die Grenze der rechtlichen Zulässigkeit überschritten hat, also insbesondere ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates vorliegt.
Ein Genderverbot lehne ich persönlich ab. Ich sehe hierfür keine Notwendigkeit und finde umgekehrt, dass jeder Mensch so Sprechen und Schreiben dürfen sollte, wie er möchte.
da ich im Moment kein überzeugendes Argument sehe, das dafür spräche, den Bundespräsidenten in direkter Volkswahl zu wählen, würde ich auch nichts an der bewährten Praxis ändern.
Ich könnte mir eine Direktwahl des Bundespräsidenten dann vorstellen, wenn dessen Aufgaben und Zuständigkeiten neu geregelt werden würden
Ich verstehe, dass die Idee einer Direktwahl des Staatsoberhauptes auf den ersten Blick attraktiv erscheint, da sie eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger verspricht. Jedoch möchte ich Ihnen erläutern, warum der Bundestag, und auch ich persönlich, diese Idee ablehne.