Frage von Gabriela T. • 02.05.2024
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Antwort von Hakan Demir SPD • 02.05.2024
Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 19. Januar 2024 im Bundestag beschlossen. Sie tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft.
Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 19. Januar 2024 im Bundestag beschlossen. Sie tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft.
Wir gleichen Repräsentationsdefizite aus und entwickeln Beteiligungsformate, die auch in polarisierten Zeiten freie, faire, faktenbasierte Diskurse ermöglichen.
Viele Waffenbehörden haben im Rahmen der Evaluierung den Wunsch zurückgemeldet, dass die behördlichen Befugnisse in § 4 Absatz 5 WaffG ausgeweitet werden sollten. Die Waffenbehörden halten eine generelle Anordnung des persönlichen Erscheinens für erforderlich. Denn die aktuelle Regelung ziehe einen Begründungsaufwand für die Anordnung im Einzelfall nach sich.
Wir wollen Macht weniger zentrieren und gleich auf die Städte und Regionen verteilen!