Frage von Günter K. • 01.09.2005
Antwort von Renate Schmidt SPD • 13.09.2005
Sehr geehrter Herr Koch,
Sehr geehrter Herr Koch,
Lieber Dennis,
Sehr geehrter Herr Ruprecht,
Sehr geehrter Herr Bartel,
wie Sie bereits richtig vermuten, kann und will ich den von Ihnen erwähnten Vorgang nicht bewerten. Ich könnte das Verhalten schon deshalb nicht beurteilen, da ich die näheren Umstände nicht kenne.
Sehr geehrter Herr Behring,
der gesetzliche Mindestlohn muß natürlich auch für Behinderte gelten.