Rolf Geffken
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Frage von Detlef B. •

Frage an Rolf Geffken von Detlef B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Geffken,

gestatten Sie mir noch eine weitere Frage, wird der geforderte Mindestlohn auch für behinderte Menschen gelten können? Die Menschen, die z.B. in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt und ausgebeutet werden?

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Behring,

der gesetzliche Mindestlohn muß natürlich auch für Behinderte gelten.

"Arbeit" in Behindertenwerkstätten gilt allerdings nach geltendem Recht vielfach noch nicht als "Arbeit" im Sinne des Gesetzes. Dieses wäre unbedingt zu überprüfen. Vor allem aber kommt es darauf an, "normale" Betriebe endlich zu zwingen, ihre Einstellungsquoten zu erfüllen. Es darf keinen "Abkauf" der Nichtdiskriminierung von behinderten Menschen geben.

Beste Grüße
Ihr
Dr. Rolf Geffken