Frage von Anastasia K. • 10.06.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 10.06.2024
Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII.
Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII.
Aus diesem Grund fordert die BSW-Gruppe, islamistische Organisationen und Akteure mit allen Mitteln des Rechtsstaates zu bekämpfen.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde dem Leerstand mit ZWECKENTFREMDUNGSVERORDNUNG entgegen wirkt.
Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass auch der Bund bald ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, damit die von Ihnen beschriebene Disparität bald ein Ende hat.
Im Freistaat Bayern ist kein gesondertes Informationsfreiheitsgesetz verankert.