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Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.
Ich war schon immer für direkte Demokratie und seitdem ich selbst Abgeordneter bin, weiß ich auch noch viel besser, warum wir das so dringend brauchen!!
Mit Israel verbindet die Bundesrepublik Deutschland eine fortgesetzte Sicherheitspartnerschaft. Die Bundesregierung nutzt alle Wege, um im Rahmen des gelten humanitären Völkerrechts Israels Selbstverteidigung zu stärken. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte, sowohl Kriegswaffen als auch sonstige Rüstungsgüter, entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben.
Es darf keinen Freifahrtschein für Milliardengeschäfte und kriminelle Machenschaften geben.