Sie haben laut Art.21 GG ein Verfahren gestartet zur Verbot der AfD. Wäre es nicht schlauer mit Art. 20 GG die AfD zu stellen,indem man eine "Abstimmung" beim höchsten Souverän, das dt. Volk anstrebt?
Sehr geehrter Herr MdB Wanderwitz, diese Frage werde ich Ihnen auch privat stellen, da Sie hier von 17 gestellte Fragen keine einzige beantwortet haben. Also: textmäßig vor Art. 21 steht im GG eben Art 20 dessen Abs.2 die Souveränität des Volkes proklamiert (Zitat, mit Verlaub, "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" ) Souveränität die in Wahlen aber auch in (Zitat) "Abstimmungen" "ausgeübt" wird. Bekanntlich befürwortet die AfD theoretisch zumindest in ihren vielen Wahlprogrammen das "Schweizer Modell" der direkter Demokratie, sprich viele politische Entscheidungen per Mehrheiten in vielen Volksabstimmungen. Also meine ergänzte Frage : weil der höchste Souverän laut Art. 20 eben das Volk ist und nicht die verehrte Richter:innen in Karlsruhe ; ist ein Bundesreferendum mit der AfD Verbotsfrage nicht sinnvoller und wenn eine klare Verbotsmehrheit 60% das Resultat wäre, dann kann man auch nach Art. 20 auch Art. 21 "bemühen" um die AfD juristisch zu stoppen. Danke für die Aufmerksamkeit.