Frage von Christine K. • 01.07.2024
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Antwort von Christian Bernreiter CSU • 12.07.2024
Die Schülerbeförderung wird durch den Aufgabenträger organisiert und sichergestellt. Die Familienbelastungsgrenze wurde auf 320 Euro abgesenkt.
Die Schülerbeförderung wird durch den Aufgabenträger organisiert und sichergestellt. Die Familienbelastungsgrenze wurde auf 320 Euro abgesenkt.
Netzentgelte werden für die Nutzung der Netze gezahlt und sind dementsprechend auf den Verbrauch angerechnet. Auch Besitzer eines Hauses mit PV zahlen beim Strombezug die Netzentgelte für ihren Verbrauch.
Um Ihre Anfrage einordnen zu können, hole ich etwas aus.