Bei meiner Internet-Recherche konnte ich leider nicht herausfinden, welche Diäten, zusätzliche Einnahmen und Ausgaben für das Versorgungswerk einem Landtagsabgeordneten in NRW ab 01.07.2024 zustehen?
Sehr verehrter Herr Landtagsabgeordneter Deus, zunächst meinen herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Nominierung als CDU-Kandidat für die OB Wahl in Bonn im September des nächsten Jahres. Ihre große kommunalpolitische Erfahrung scheint mir eine sehr gute Voraussetzung für Ihre Wahl zu sein.
Sehr geehrter Herr Dr. R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage!
Zunächst einmal möchte ich Ihnen herzlich für Ihre Glückwünsche danken. Zu Ihrer Frage nach den Bezügen möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
Auf der Grundlage von § 15 des Abgeordnetengesetzes wurden zum 01.07.2024 die Abgeordnetenbezüge angepasst:
Höhe der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Abs. 1 AbgG NRW: 10.917,77 Euro
zusätzlich abzuführende Beiträge an das Versorgungswerk: 2.880,12 Euro
Weitere Informationen zum Abgeordnetengesetz erhalten Sie unter https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/rechtsgrundlagen/abgeordnetengesetz.html
Herzliche Grüße
Guid Déus MdL