Frage von Moritz S. • 08.07.2024
![Sven-Christian Kindler Portrait von Sven-Christian Kindler](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/kindler_36.jpg?itok=CG6kIAyQ)
Antwort ausstehend von Sven-Christian Kindler Bündnis 90/Die Grünen
Nach § 12 Sozialgesetzbuch II (SGB II) wird das Schonvermögen nach einer Karenzzeit von sechs Monaten zur Deckung des Lebensunterhalts verwendet. Dies entspricht dem Prinzip der Subsidiarität im deutschen Sozialrecht. Dieser sieht vor, dass eigene Mittel eingesetzt werden, bevor staatliche Leistungen beansprucht werden.
ehrlicherweise wüsste ich nicht, inwiefern Deutschland seinen Zusagen nicht gerecht geworden sein könnte.
Meiner Meinung nach müssen wir mehr über die konsequente Umsetzung des bestehenden Waffenrechts sprechen, als immer neue Debatten über neue Regelungen aufzumachen. Geltendes Recht muss zuallererst durchgesetzt werden.