Der Antrag aus Thüringen ist uns sehr gut bekannt und dient als Vorbild für unsere Arbeit.
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Auf der Grundlage meines Entwurfs wurde dann der Antrag 17/3780 Ende des Jahres 2022 gemeinsam mit anderen Fraktionen eingebracht und zu Beginn des Jahres 2023 beschlossen. Grundsätzlich enthält dieser Antrag ähnliche Elemente wie die Beschlussfassung des Thüringer Antrags.
Die Einbeziehung aktiver Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung hat niemand geplant. Es geht in der Debatte um Menschen, die zukünftig verbeamtet werden.
Es geht um Respekt und Wertschätzung der Arbeit und darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen.
Ich kann Sie beruhigen: Anwartschaften von aktiven und pensionierten Beamt*innen sind in Ihrem Bestand geschützt, selbst wenn es zu einer Reform kommen sollte. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, Ihre Anwartschaft auf eine Beamtenpension ist nicht in Gefahr.